Windkraftanlagen
Die FDP-Niedersachsen hält es für geboten, bei Windkraftanlagen einen Mindestabstand zum Siedlungsbau einzuhalten, der mindestens dem 10- fachen der Nabenhöhe der Windenergieanlagen entspricht. Ausnahmen dürfen nur mit Zustimmung der unmittelbar betroffenen Bürger zulässig sein.